09
Dez 2021

Anpassung Limitatio hinsichtlich nuklearmedizinische Diagnostik

Ab dem 01.01.2022 fällt die Bedingung einer vorgängigen Lumbalpunktion für die Leistungspflicht der Krankenkassen bei nuklearmedizinischer Diagnostik mittels FDG-PET in der Demenzdiagnostik weg.

Auf Antrag des Vereins SMC wird der Anhang 1 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) entsprechend geändert. Hingegen bleibt die Limitation einer vorgängigen Liquordiagnostik für die Leistungspflicht bei Amyloid-PET bestehen. Details zu den neuen Limitationen finden Sie hier

Der Verein SMC begrüsst die Änderungen ausdrücklich, da sie sich an der klinischen Realität in den Memory Clinics orientieren. Zugleich ist es ein grosses Anliegen des Vereins SMC, nuklearmedizinische Zusatzdiagnostik bei Demenzabklärungen zielgerichtet und nur in ausgewählten Fällen einzusetzen. Hierfür hat der Verein Empfehlungen publiziert. 

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