Auf Antrag des Vereins SMC wird der Anhang 1 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) entsprechend geändert. Hingegen bleibt die Limitation einer vorgängigen Liquordiagnostik für die Leistungspflicht bei Amyloid-PET bestehen. Details zu den neuen Limitationen finden Sie hier.
Der Verein SMC begrüsst die Änderungen ausdrücklich, da sie sich an der klinischen Realität in den Memory Clinics orientieren. Zugleich ist es ein grosses Anliegen des Vereins SMC, nuklearmedizinische Zusatzdiagnostik bei Demenzabklärungen zielgerichtet und nur in ausgewählten Fällen einzusetzen. Hierfür hat der Verein Empfehlungen publiziert.